In diesem Leitfaden findest du eine vollständige und praxisnahe Checkliste für die Familienzusammenführung 2026, damit du genau weißt, welche Dokumente benötigt werden und wie der Ablauf funktioniert.
In diesem Artikel erfährst du:
- ✅ Die vollständige Dokumenten-Checkliste für die Familienzusammenführung 2026
- ✅ Welche Unterlagen beim Ehegattennachzug und Kindernachzug erforderlich sind
- ✅ Wann ein A1-Sprachnachweis notwendig ist – und wann nicht
- ✅ Wie Apostille, Legalisation und Urkundenprüfung funktionieren
- ✅ Welche finanziellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- ✅ Wie lange die Familienzusammenführung normalerweise dauert
- ✅ Die häufigsten Fehler im Visumverfahren – und wie du sie vermeidest
- ✅ Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Familiennachzug nach Deutschland
Die rechtliche Grundlage für den Familiennachzug bildet vor allem das Aufenthaltsgesetz (§§ 27–36 AufenthG).
Welche Dokumente braucht man für die Familienzusammenführung 2026?
Für die Familienzusammenführung nach Deutschland benötigen ihr:
- Reisepass (mind. 12 Monate gültig)
- Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
- Biometrische Passfotos
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Meldebescheinigung und Passkopie von den deutschen Familienangehörigen
- Heiratsurkunde/ Anmeldung zur Eheschließung/ Nachweis der Verwandtschaft
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- ggf. A1-Zertifikat
- ggf. Verpflichtungserklärung
Je nach Herkunftsland kann zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder manchmal sogar eine Urkundenprüfung erforderlich sein.
Die Familienzusammenführung gehört zu den häufigsten Visa-Verfahren nach Deutschland – und gleichzeitig zu den dokumentenintensivsten. Wer 2026 seinen Ehepartner, sein Kind oder einen Elternteil nach Deutschland nachholen möchte, sollte die Anforderungen genau kennen. Fehler bei Unterlagen, Übersetzungen oder Fristen führen schnell zu monatelangen Verzögerungen im Visumsverfahren.
Familienzusammenführung 2026 in Deutschland – kurz erklärt
Die Familienzusammenführung (auch: Familiennachzug) erlaubt es ausländischen Staatsangehörigen, zu ihren engen Familienangehörigen nach Deutschland zu ziehen. Die Basis hierfür ist die Wichtigkeit von Ehe und Familie, die von der deutschen Verfassung geschützt werden. Eine Familienzusammenführung kann in der Regel nur von der Kernfamilie – also von Ehepartnern, minderjährigen Kindern, und Eltern von minderjährigen Kindern – beantragt werden. Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen etc. werden in Deutschland nicht zur Kernfamilie gezählt.
Es gibt folgende Varianten des Familiennachzugs:
- Ehegattennachzug
- Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen
- Nachzug zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel
- Kindernachzug
- Nachzug zum deutschen Kind
Die rechtliche Grundlage bildet das Aufenthaltsgesetz § 27–36, insbesondere:
- § 27 AufenthG – Grundsatz des Familiennachzugs
- § 28 AufenthG – Familiennachzug zu Deutschen
- § 30 AufenthG – Ehegattennachzug
- § 32 AufenthG – Kindernachzug
Der Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen – insbesondere zu deutschen minderjährigen Kindern – ist rechtlich der einfachste Weg, obwohl auch hier eine Menge an Dokumenten angefragt werden. Solltet ihr also einen deutschen Mann bzw. eine deutsche Frau UND ein deutsches Kind haben, dann beantragt immer den Nachzug zum deutschen Kind.
Kinder haben ein Recht auf das Zusammenleben mit den Eltern, weshalb es für die Behörden sehr schwierig bis unmöglich ist einen solchen Antrag abzulehnen. Es muss allerdings erwiesen sein, dass ihr dann auch mit eurem Kind zusammenwohnen werdet.
Überblick: Alle Dokumente für die Familienzusammenführung 2026
Hier kommt die vollständige Checkliste – kompakt und verständlich erklärt.
1. Reisepass
- Mindestens 12 Monate gültig
- Empfehlung: 24 Monate Restgültigkeit
- Keine beschädigten Seiten
2. Geburtsurkunde
- Original
- Beglaubigte Übersetzung durch in Deutschland anerkannten Übersetzer
- In vielen Fällen: Apostille, Legalisation oder sogar Urkundenprüfung
3. Biometrische Fotos
- 2-4 Stück
- Aktuell
- Entspricht deutschen Passvorgaben – geht zu einem Experten
4. Ausgefülltes Visumantragsformular
- Vollständig
- Unterschrieben
- Wahrheitsgemäß
5. Passkopie des deutschen bzw. ausländischen Ehepartners/ Verlobten / Elternteils/ Kindes
- Vollständige Kopien
- Bei doppelter Staatsangehörigkeit ggf. beide Pässe
6. Meldebescheinigung des Ehepartners/ Elternteils/ Kind für Deutschland
- Nicht älter als 6 Monate
- Bestätigung des Wohnsitzes in Deutschland
7. Nachweis der Krankenversicherung
- Gesetzlich oder privat
- Familienversicherung möglich
- Nachweis bereits bei Antragstellung erforderlich
- Vorübergehende Versicherungen – z.B. BDAE – werden in der Regel akzeptiert. Bei der Beantragung des Aufenthaltstitels müsst ihr aber eine volle Krankenversicherung nachweisen
8. Mietvertrag – ausreichender Wohnraum
Die Wohnung muss ausreichend groß sein. Als Richtwert:
- ca. 12 m² pro Erwachsenen
- 8-9 m² pro Kind
Die Ausländerbehörde prüft, ob keine Überbelegung vorliegt.
9. Nachweis finanzieller Mittel
Erforderlich AUßER beim Nachzug zu deutschen Kindern. Die Höhe der nötigen finanziellen Mittel hängt vom Bundesland und der Familie. Das Bundesland Bayern ist eins der teuersten Bundesländer und hat hier eine spezifische Tabelle veröffentlicht. An dieser könnt ihr euch orientieren.
Nachweise:
- Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate) – WICHTIG! Nur „genug“ Geld auf dem Konto ist in der Regel nicht ausreichend für die Ausländerbehörde!
- Arbeitsvertrag
- Steuerbescheide bzw. Bescheinigung des Finanzamtes bei Selbstständigen
- Ggf. Kontoauszüge
Bei Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen gelten teilweise erleichterte Regeln.
10. Gebühren
- Nationale Visa: in der Regel ca. 75 €
- Kinder ermäßigt
- Zusätzliche Kosten: Übersetzungen, Apostille, Urkundenprüfung
11. Verpflichtungserklärung
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der in Deutschland lebende Ehepartner bzw. -partnerin/ Elternteil zur Übernahme aller Kosten, die die Person betreffen, die nach Deutschland kommt. Sie gilt für 5 Jahre, und greift auch beispielsweise im Zuge einer Trennung nach derer der ausländische Ehepartner bzw. -partnerin oder der Elternteil auf Sozialhilfe des deutschen Staates angewiesen sein sollte. Diese Kosten müsst ihr dann an den deutschen Staat zurückzahlen. Eine Verpflichtungserklärung kostet 29 EUR und ihr müsst alle Dokumente der Punkte 1, 2 und 5-9 nachweisen.
Eine Verpflichtungserklärung ist beim Nachzug zu deutschen Staatsbürger*innen (soweit ihr schon verheiratet seid) in der Regel nicht nötig. Sicherheitshalber könnt ihr als der in Deutschland lebende Ehepartner bzw. -partnerin/ Elternteil aber eine Verpflichtungserklärung beantragen. Achtet auf die folgenden Punkte:
- Die Verpflichtungserklärung muss ZUM ZWECKE DES FAMILIENNACHZUGS ausgestellt werden! Prüft das sehr genau, da immer wieder fälschlicherweise Verpflichtungserklärung für einen befristeten Besuch ausgestellt werden.
- Die Verpflichtungserklärung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde persönlich beantragt und auch oft abgeholt werden. Rechnet Wartezeiten für den Termin und dann zur Ausstellung der Verpflichtungserklärung ein.
- Die Verpflichtungserklärung muss in der Regel im Original bei der deutschen Botschaft des Heimatlandes vorliegen.
- Die Verpflichtungserklärung darf nicht älter als 6 Monate sein.
! Tipp
Die obenstehenden Dokumente sind in den meisten Fällen verpflichtend. Die Abgabe anderer Dokumente kann aber zusätzlich nützlich sein. Solltet ihr eine Ausbildung, einen (europäischen) Universitätsabschluss oder anderweitige Nachweise haben, die ihr als nützlich erachtet, könnt ihr diese Dokumente ebenfalls abgeben.
Ehegattennachzug 2026 – Voraussetzungen & Unterlagen
Der Ehegattennachzug ist in den §§ 27-30 AufenthG geregelt. Der Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsbürger bzw. Staatsbürgerin (§§27, 28 und 30 AufenthG) ist generell einfacher als der zu einem nicht-EU-Angehörigen (§§27, 29 und 30 AufenthG). Solltet ihr noch nicht verheiratet sein, könnt ihr auch ein Heiratsvisum beantragen, mit dem ihr dann in Deutschland nach deutschem Recht heiratet. Ein Heiratsvisum setzt immer den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel voraus. Der Prozess einer Heirat in Deutschland bzw. des Nachweises, dass ihr im Ausland geheiratet habt, kann sehr kompliziert und langwierig sein. Lest dazu unten den Teil „Exkurs: Legalisation/ Apostille/ Urkundenprüfung“ und „Exkurs: Anmeldung zur Eheschließung“
Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
Heirat in Deutschland (geplant)
Heirat ist geplant
- Alle oben genannten Dokumente
- Anmeldung zur Eheschließung (siehe Exkurs)
- Terminbestätigung vom Standesamt
- Heiratsvisum beantragen
- Verpflichtungserklärung mit Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- A1-Nachweis des ausländischen Partners/ Partnerin
Heirat in Deutschland, aber ihr habt z.B. im Ausland gelebt
- Alle oben genannten Dokumente
- Deutsche Heiratsurkunde
- A1-Nachweis des ausländischen Partners/ Partnerin
Heirat außerhalb Deutschlands
- Alle oben genannten Dokumente
- Heiratsurkunde ggf. mit beglaubigter Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer
- Legalisation/ Apostille/ Prozess der Urkundenüberprüfung bezüglich der Heiratsurkunde und damit ggf. auch der Geburtsurkunde (siehe unten).
- A1-Nachweis des ausländischen Partners/ Partnerin
- Verpflichtungserklärung mit Nachweis ausreichender finanzieller Mittel insbesondere, wenn eure Heirat noch nicht vollends in Deutschland anerkannt ist.
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Das AufenthG ist hier widersprüchlich. Auf der einen Seite soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, selbst wenn nicht ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind (§28 AufenthG). Auf der anderen Seite kann könnte eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden, wenn ihr dann gemeinsam auf Leistungen nach dem SGBII oder XII (Bürgergeld, Sozialhilfe, etc.) angewiesen währet (§27 Absatz 3).
Es ist also immer besser, wenn der deutsche Staatsbürger/ Staatsbürgerin ausreichende finanzielle Mittel sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen kann.
Exkurs: Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland
Für eine Anmeldung zur Eheschließung, müsst ihr das Standesamt in eurem Wohnort in Deutschland bzw. in eurem letzten Wohnort in Deutschland (solltet ihr im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sein) kontaktieren. Ihr könnt mit einem ausländischen Partner/ Partnerin nicht einfach einen Termin online zur Eheschließung machen, wie es in vielen Städten möglich ist.
Schreibt dem Standesamt eine E-Mail mit folgenden Informationen zu Wohnort und Herkunft eures ausländischen Partners und Aufenthaltsstatus in Deutschland (falls vorhanden). Das Standesamt wird euch eine Liste an Dokumenten schicken, die euer ausländischer Partner/ Partnerin vorlegen muss. Jedes deutsche Bundesland funktioniert hier etwas anders. Je nach Herkunftsland kann das Zusammensuchen dieser Dokumente mehrere Monate kosten.
Wenn ihr alle Dokumente zusammengesucht habt, kann je nach Nationalität eine Urkundenprüfung nötig sein (siehe unten). Diese Urkundenprüfung kann bis zu 18 Monaten und in besonders schwierigen Situationen auch länger dauern. Erst wenn alle Dokumente vorliegen, könnt ihr euch für die Eheschließung anmelden und dann das Heiratsvisum beantragen. Ihr müsst in der Regel innerhalb von 3-6 Monaten heiraten.
Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Eine Familiennachzug zum deutschen minderjährigen Kind basiert auf §28 AufenthG und setzt voraus, dass Vaterschaft und Sorgerecht anerkannt sind (soweit es sich um den Papa handelt, bei der Mama gilt das automatisch ab Geburt).
Eine Vaterschaft könnt ihr in jeder deutschen Botschaft anerkennen lassen – vor oder nach Geburt. Dies gilt, wenn das Kind seinen normalen Aufenthalt in Deutschland hat ODER die Mutter Deutsch ist. Für die Anerkennung des Sorgerechts müsst ihr zu dem für euch zuständigen Jugendamt in Deutschland oder zu einem Notar in Deutschland. Bei Notar und Jugendrecht könnt ihr Vaterschaft und Sorgerecht gleichzeitig anerkennen lassen. Wenn der Vater nicht ausreichend Deutsch spricht, müsst ihr einen Dolmetscher*in mitbringen.
Folgende Dokumente sind nötig:
- Dokumente 1-10 oben abgesehen vom Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (wobei dieser trotzdem hilfreich sein kann)
- Bei unverheirateten Eltern: Vaterschafts- und Sorgerechtserklärung
Zudem muss es glaubhaft sein, dass ihr mit dem Kind auch wirklich in einem gemeinsamen Haushalt – also gemeinsame Wohnung – wohnen werdet.
Die Ablehnung einer Familienzusammenführung zum deutschen Kind ist – soweit alle Dokumente vorliegen – so gut wie unmöglich. Einen A1-Deutschnachweis müsst ihr nicht erbringen.
Nachzug eines ausländischen minderjährigen Kindes aus früherer Beziehung
Dies ist ein spezieller, aber kein sehr seltener Fall. Nachdem ich diesen selbst mit meinem Partner und seiner Tochter durchlebt habe, und während des Prozesses unglaublich viele Falschinformationen von verschiedenen „spezialisierten“ Organisationen bekommen habe, möchte ich diese Information hier teilen.
Ein Nach- bzw. Mitzug eines ausländischen minderjährigen Kindes gemeinsam mit einem ausländischen Elternteil, der zu einem deutschen Angehörigen zieht, basiert auf §32 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG. Soweit möglich, sollte das Kind gemeinsam mit dem ausländischen Elternteil mitziehen und nicht nachziehen, da das Kind dann lange warten muss, bis Mama oder Papa ihren Aufenthaltstitel bekommen – teilweise 6 Monate und mehr. Mama/ Papa und Kind ziehen also gleichzeitig mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland um.
Folgende Dokumente sind nötig
- Dokumente 1-11
- Punkt 6: Die Meldebescheinigung der deutschen Person zu der der ausländische Elternteil zieht
- Punkt 9 und 11: Das Kind ist nicht deutsch, weshalb ihr sowohl ausreichende finanzielle Mittel nachweisen müsst, und die deutsche Person, zu der der ausländische Elternteil zieht für das ausländische Kind eine Verpflichtungserklärung abgeben sollte.
- Nachweis alleiniges Sorgerecht mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland beglaubigten Übersetzers ODER Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wobei der Elternteil dann meist auch mit zum Visumstermin in die deutsche Botschaft muss ODER Sterbeurkunde des anderen Elternteils
! Achtung ! Solltet ihr das alleinige Sorgerecht brauchen, aber es noch nicht beantragt haben, bereitet euch auf die örtliche Bearbeitungsdauer und Wartezeiten vor. Bei uns war es ein Prozess von 24 Monaten. Organisiert euch einen Anwalt.
Insbesondere im Falle des alleinigen Sorgerechts oder eines verstorbenen Elternteils ist es für Deutschland schwierig das Visum abzulehnen. Der Schutz des Kindes und der Familie würde in diesem Fall aufgrund der deutschen Verfassung vorgehen.
Urkundenprüfung, Apostille & Legalisation 2026 – verständlich erklärt
Die Echtheit von öffentlichen Urkunden – in diesem Fall Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde (die ihr für die Heirat und das Visum benötigt) muss bestätigt sein, damit man sie in einem anderen Land verwenden kann. Bei einer geplanten Heirat müsst ihr dieses Verfahren im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung – also VOR der Hochzeit – durchlaufen. Bei einer Familienzusammenführung verlangen manche Länder, dass im Laufe des Visumsverfahren eine Urkundenüberprüfung der Geburtsurkunde stattfindet. Das verlängert das Verfahren und somit den Umzug leider erheblich. Es gibt zwei Verfahren:
- Legalisation/ Apostille Deutschland
Zur Legalisation bzw. Apostille für Deutschland müsst ihr bei der deutschen Botschaft in eurem Land einen Termin machen. In welchen Ländern dies möglich ist sehr ihr in der Tabelle unten. Legalisation und Apostillierung sind im Grunde das Gleiche, aber wenn ihr aus einem Land aus der Spalte „Legalisation“ kommt, muss eure ausländische Urkunde vor dem Termin in der deutschen Botschaft noch durch die Behörden eures Landes (oft Justizministerium und/oder Außenministerium) vorbeglaubigt werden. Wenn ihr aus einem Land aus der Spalte „Urkundenüberprüfung“ kommt, dass mit einem * Sternchen versehen ist, gilt für Geburts- und Heiratsurkunden in der Regel das Gleiche. Das kann sich aber ändern und ihr solltet euch nochmal im Detail bei der deutschen Botschaft vor Ort informieren.[1]
Das Auswärtige Amt erklärt: „Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Aufgrund einer völkerrechtlichen Vereinbarung wird in bestimmten Ländern die Legalisation im Rechtsverkehr durch die „Haager Apostille“ ersetzt oder es gibt sogar einen Verzicht auf alle Förmlichkeiten.“[2] Wenn ihr also heiraten wollt, müsst ihr eure Geburtsurkunde durch einen deutschen Konsularbeamten – in der Regel in der deutschen Botschaft – legalisieren lassen, damit sie in einem deutschen Heiratsprozess verwendet werden darf. Wenn ihr schon im Ausland geheiratet habt, müsst ihr den gleichen Prozess mit der Heiratsurkunde durchlaufen. Wenn euer Land und Deutschland teil des völkerrechtlichen Abkommens bezüglich der Haager Apostille ist, heißt die Legalisation Apostille. Sollte euer Land Teil der EU sein, dann ist oft gar keine Apostillierung nötig[3].
- Urkundenüberprüfung
Eine Urkundenüberprüfung ist nötig, wenn Deutschland öffentliche Urkunden inklusive Personenstandsurkunden nicht formal anerkennt, und eine Legalisation daher nicht möglich ist. Das gilt derzeit für alle Länder in der Spalte „Urkundenüberprüfung“ die zwei oder kein Sternchen haben. Länder in dieser Spalte, die mit einem Sternchen versehen sind, fallen bezüglich der Personenstandsurkunden in der Regel wieder unter den Prozess der Legalisation.
Eine Urkundenüberprüfung bestätigt eure Identität – ihr seid wirklich die Person, als die ihr euch über eure Geburts- und Heiratsurkunde ausweist. Ihr habt nicht die Identität eines anderen übernommen.
Eine Urkundenüberprüfung muss durch deutsche Behörden bei der deutschen Botschaft in eurem Herkunftsland in Auftrag gegeben werden. Ihr füllt ein detailliertes Formular – Geburtsort, Familienangehörige, Ausbildungsweg, Arbeitgeber, etc. – aus, und legt all eure Urkunden, Zeugnisse, etc. im Original vor. Diese werden – im Falle einer geplanten Heirat zum Beispiel – vom Standesamt zur deutschen Botschaft in eurem Herkunftsland geschickt. Die deutsche Botschaft dort beauftragt in der Regel eine Anwaltskanzlei, die alle Angaben überprüft. Das kostet eine Menge Geld (abhängig vom Land und der Region) und Zeit – die Dauer einer Urkundenprüfung beträgt in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten.
| Apostille [4] | Legalisation | Urkundenüberprüfung[5] |
| Albanien Andorra Antigua und Barbuda Argentinien Armenien Australien Bahamas Bahrain Barbados Belarus Belgien* Belize Bolivien Bosnien-Herzegowina Botsuana Brasilien Brunei Darussalam Bulgarien Chile China (einschließlich Hongkong und Macau) Cookinseln Costa Rica Dänemark* (außer Grönland) Dominica Ecuador El Salvador Estland Eswatini Fidschi Finnland Frankreich* Georgien Grenada Griechenland* Guatemala Guyana Honduras Indonesien Irland Island Israel Italien* Jamaika Japan Kanada Kap Verde Kasachstan Kirgisistan Kolumbien Kroatien Lesotho Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg* Malawi Malta Marshallinseln Mauritius Mexiko Monaco Montenegro Namibia Neuseeland (ohne Tokelau) Nicaragua Niederlande (auch für Aruba, Curacao, Sint Maarten und den karibischen Landesteil, Bonaire, Sint Eustatius und Saba) Niue Nordmazedonien Norwegen Oman Österreich* Palau Panama Paraguay Peru Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Samoa San Marino Sao Tome und Principe Saudi Arabien Schweden Schweiz* Serbien Seychellen Singapur Slowakei Slowenien Spanien St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Südkorea (Republik Korea) Suriname Swasiland (siehe Eswatini) Tonga Trinidad und Tobago Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Uruguay Vanuatu Venezuela Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich (auch für Anguilla, Bermuda, Caymaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Britische Jungferninseln, Montserrat, Sankt Helena, Turks- und Caicosinseln) Zypern. | Aserbaidschan[6] Marokko[7] Moldau[8][9] Ruanda [10] Senegal[11] | Afghanistan** Algerien* Äquatorialguinea** Äthiopien Bangladesch Benin Burundi Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) Dominikanische Republik* Dschibuti** Eritrea** Gabun** Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Haiti Indien Irak** Jemen** Kambodscha* Kamerun Kenia Kirgisistan Kongo (Demokratische Republik) Kongo (Republik) Kosovo* Kuba** Laos Liberia** Libyen * Madagaskar Mali Mosambik Mongolei Myanmar Nepal Niger** Nigeria Pakistan Philippinen * Sambia* São Tomé und Príncipe** Sierra Leone** Somalia** Sri Lanka Sudan** Südsudan** Syrien * Tadschikistan** Togo Tschad** Tunesien * Turkmenistan** Uganda Usbekistan Zentralafrikanische Republik** |
| * Urkunden aus und für diese Länder werden ohne Apostille/ Legalisation anerkannt | * die meisten Personenstandsurkunden können einfach legalisiert werden ** eine Urkundenüberprüfung ist derzeit überhaupt nicht möglich |
Wie lange dauert die Familienzusammenführung 2026?
Die Dauer der Familienzusammenführung variiert stark nach Herkunftsland und zukünftigem deutschem Wohnort. Gibt es beispielsweise Wartelisten für die Familienzusammenführung bei der örtlichen Botschaft (z.B. Senegal)? Viel liegt zudem im Ermessen der Behörden, weshalb es zur Dauer der Familienzusammenführung nur generelle Aussagen gibt. Abweichungen sind möglich. Je vollständiger eure Unterlagen sind bzw. je schneller ihr fehlende Unterlagen nachreichen könnt, desto schneller geht es oft.
Durchschnittliche Dauer:
- 2–4 Monate ohne Urkundenprüfung
- 9–24 Monate mit Urkundenprüfung
Einflussfaktoren:
- Herkunftsland
- Auslastung der Botschaft
- Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde
- Vollständigkeit der Unterlagen
Häufige Fehler bei der Familienzusammenführung
Eine Familienzusammenführung kann viel Zeit in Anspruch nehmen selbst mit vollständigen Unterlagen. Prüft daher sehr genau, ob ihr alle Dokumente habt und ob sie aktuell sind.
- Zu späte Vorbereitung – die Vorbereitung und das Beantragen aller Dokumente im Ausland sowie im Deutschland braucht (sehr viel) Zeit. Rechnet das mit ein und macht soweit möglich Monate bzw. sogar Jahre vor dem Umzug einen Plan und schaut euch an wie lange die Beantragung von Dokumenten braucht. Gibt es in eurem Land Wartelisten auf den Familiennachzug (z.B. Senegal)? Etc.
- Unrealistische Vorstellungen des Prozesses des Familiennachzugs – ein Familiennachzug braucht Zeit, Geld, Vorbereitung und Geduld. Stellt euch darauf ein und bereitet euch und eure Dokumente vor! Dies gilt insbesondere für Länder, die Familiennachzug erst NACH der Urkundenüberprüfung erlauben.
- Unvollständige oder zu alte Unterlagen – Pass, Passfotos, Verpflichtungserklärung, Meldebescheinigung etc. dürfen nicht älter als 3-6 Monate sein.
- Keine oder falsche Übersetzungen – die Übersetzungen müssen beglaubigt sein und von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer kommen
- Abgelaufener Pass
- Fehlende Apostille bzw. Legalisation – insbesondere im Falle einer Legalisation und der nötigen Vorbeglaubigung durch Ministerien im Ausland
- Kein offizielles A1-Zertifikat. Macht das Zertifikat am besten bei eurem örtlichen Goethe-Institut. Achtung! Auch hier gibt es Wartelisten und die Institute bieten oft nur alle paar Monate die Möglichkeit ein Zertifikat zu machen.
- Falsche Angaben im Formular
Diese Liste soll euch keine Angst machen. Ihr habt in diesem Artikel eine sehr genaue Liste an Dokumenten, die ihr braucht. Geht den Prozess von Anfang an realistisch an und informiert euch frühzeitig über die Dauer der Beantragung der verschiedenen Dokumente an.
FAQ – Familienzusammenführung 2026
Welche Dokumente braucht man für Familienzusammenführung?
Immer: Reisepass, Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung, Fotos, Visumsformular, Gebühren, Passkopie der in Deutschland lebenden Person und Meldebescheinigung, Mietvertrag, Krankenversicherung
Je nach Prozess: Finanzierungsnachweis, A1-Zertifikat, Heiratsurkunde, Vaterschafts- und Sorgerechtsanerkennung, ggf. alleiniges Sorgerecht, Verpflichtungserklärung
Wie lange dauert die Familienzusammenführung?
Ihr habt alle Dokumente, dann:
Durchschnittliche Dauer:
- 2–4 Monate ohne Urkundenprüfung
- 9–24 Monate mit Urkundenprüfung
Ist A1 immer Pflicht?
Nein. Nicht beim Nachzug zu einem deutschen Kind oder in besonderen Ausnahmefällen. Minderjährige müssen in der Regel ebenfalls keine Deutschkenntnisse nachweisen
Wie lange muss der Pass gültig sein?
Mindestens 12 Monate – empfohlen sind 24 Monate.
Was kostet das Verfahren?
Visum ca. 75 €, hinzu kommen Übersetzungen, Apostillen und ggf. Urkundenprüfung.
Fazit
Die Familienzusammenführung 2026 ist gut planbar – wenn du strukturiert vorgehst. Entscheidend sind:
- Vollständige Unterlagen
- Korrekte beglaubigte Übersetzungen von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer
- Rechtzeitige Terminbuchung
- Ggf. Berücksichtigung der Urkundenprüfung
Mit guter Vorbereitung lassen sich Verzögerungen deutlich reduzieren.
Quellen
Gesetze und rechtliche Grundlagen
- Bundesministerium der Justiz. Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Berlin: Bundesministerium der Justiz. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg/ (Zugriff: 11. März 2026).
- Bundesministerium des Innern und für Heimat. Migration und Aufenthalt – Familiennachzug. Berlin: BMI. Verfügbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/familiennachzug/familiennachzug-node.html (Zugriff: 11. März 2026).
Offizielle Behördeninformationen
- Auswärtiges Amt. Visa für Deutschland – Allgemeine Informationen zum Visumverfahren. Berlin: Auswärtiges Amt. Verfügbar unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa (Zugriff: 11. März 2026).
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Familiennachzug nach Deutschland. Nürnberg: BAMF. Verfügbar unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/Familiennachzug/familiennachzug-node.html (Zugriff: 11. März 2026).
- Deutsche Auslandsvertretungen. Nationales Visum zum Familiennachzug. Berlin: Auswärtiges Amt / Deutsche Botschaften weltweit. Verfügbar unter: https://www.germany.info/us-de/service/visa/family-reunion/922854 (Zugriff: 11. März 2026).
Urkundenprüfung und Legalisation
- Auswärtiges Amt. Internationaler Urkundenverkehr: Legalisation und Apostille. Berlin: Auswärtiges Amt. Verfügbar unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr (Zugriff: 11. März 2026).
Sprachnachweis (A1)
- Goethe-Institut. Deutschprüfung A1: Start Deutsch 1. München: Goethe-Institut. Verfügbar unter: https://www.goethe.de/de/spr/prf/gzsd1.html (Zugriff: 11. März 2026).
Wohnraum- und Einkommensanforderungen
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Verpflichtungserklärung und Sicherung des Lebensunterhalts. München: StMI. Verfügbar unter: https://www.stmi.bayern.de/mui/zuwanderung/aufenthaltsrecht/index.php (Zugriff: 11. März 2026).
Über die Autorin
Hallo, ich bin Carina. Ich lebe mit meinem togoischen Partner, seiner Tochter und unseren zwei gemeinsamen Kindern in Deutschland.
Der Umzug von Togo nach Deutschland mit der Familienzusammenführung war – und ist – für uns ein langer Weg gewesen. Wir haben viele Fehler gemacht, monatelang recherchiert und viele falsche Antworten von verschiedenen Behörden und Organisationen bekommen.
Hier teile ich meine Erfahrungen und gesammelten Informationen, damit ihr gut informiert und möglichst schnell als internationale Familie in Deutschland leben könnt.
[1] Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind – Auswärtiges Amt
[2] Internationaler Urkundenverkehr – Auswärtiges Amt
[4] Das Haager Apostille-Übereinkommen – Auswärtiges Amt
[5] Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind – Auswärtiges Amt
[6] Legalisation aserbaidschanischer Urkunden – Auswärtiges Amt
[7] Legalisation marokkanischer Urkunden – Auswärtiges Amt
[8] (außer mehrsprachige („internationale“) Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von moldauischen Behörden nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt wurden)
[9] Legalisation, Bescheinigung (auch Grenzübertrittsbescheinigung), Beglaubigung, Beurkundung – Auswärtiges Amt
[10] Legalisation oder konsularische Bescheinigung ruandischer Personenstandsurkunden – Auswärtiges Amt
[11] Urkundenüberprüfung und Legalisation – Auswärtiges Amt


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