Einen Deutschkurs zu finanzieren ist für viele Menschen, die neu nach Deutschland kommen, die größte Hürde. Sprache öffnet Türen: zu Arbeit, Ausbildung, gesellschaftlicher Teilhabe und Sicherheit im Alltag. Das deutsche Fördersystem bietet viele Möglichkeiten, die Kurskosten komplett oder teilweise zu übernehmen – unabhängig davon, ob du erst auf A1-Niveau beginnst oder schon auf dem Weg zu B2/C1 bist.
Doch: Viele wissen nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht oder wo sie welche Anträge stellen müssen. Noch dazu ist das System sehr kompliziert, und oft wissen die Berater*innen von Sprachinstituten, Agentur für Arbeit und Jobcenter nicht, welche Schritte konkret notwendig sind.
Glaubst du nicht? Meinem Mann und mir ist genau das passiert! Es sollte doch einfach sein, bei der Agentur für Arbeit einen Berechtigungsschein für einen Sprachkurs zu bekommen, haben wir gedacht. Schließlich ist mein Mann – ausgebildeter Arzt mit einem MBA in Finanzen, und leitet Krankenhäuser – ein sehr gesuchter Beruf in Deutschland. Die B1-Sprachkurse hatte er zu diesem Zeitpunkt auch schon abgeschlossen, und demnach seine Motivation demonstriert. Nach drei Besuchen bei und mehreren Telefonaten mit der Agentur für Arbeit, mussten wir den Kurs im Endeffekt selbst bezahlen. Die Alternative wäre eine Wartezeit von über sechs Monaten gewesen – nur weil die Agentur für Arbeit völlig falsche Informationen kommuniziert hat, und wir so wertvolle Zeit verloren haben. Dir wird das nicht passieren!
Dieser Leitfaden erklärt verständlich und vollständig:
- Wer Anspruch auf staatlich finanzierte Deutschkurse hat
- Wie und wann du einen Berechtigungsschein bekommst
- Welche Behörden für dich zuständig sind
- Wie du Integrationskurse (A1–B1) finanzierst
- Wie du Berufssprachkurse (B2–C1) bezahlt bekommst
- Welche Schritte du konkret gehen musst
- Welche Unterlagen du brauchst
- Wie lange die Kurse dauern
- Was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird
Überblick: Finanzierungswege für Deutschkurse
Du willst in Deutschland einen Deutschkurs machen? Dann hast du verschiedene Möglichkeiten diesen zu finanzieren. Zunächst solltest du dir einen Überblick über die verschiedenen Arten von Deutschkursen und Anbieter geben. Dieser Blogartikel kann dir dabei helfen. Dann solltest du prüfen, ob du Anspruch auf eine staatliche Förderung hast. In vielen Fällen werden die Kosten für Integrations- oder Berufssprachkurse teilweise oder vollständig übernommen.
Deutsch lernen in Deutschland – Welche Kosten entstehen?
Integrationskurs: Ein Integrationskurs dauert mindestens 500-700 Stunden, und kostet derzeit 2,29 EUR die Stunde kosten[1]. In der Regel wird aber zumindest ein Teil dieser Kosten übernommen.
Berufssprachkurse: Ein Berufssprachkurs ist kostenlos so lange dein jährliches Einkommen unter 20.000 EUR liegt. Wenn es über 20.000 EUR liegt, musst du 2,56 EUR pro Unterrichtseinheit (UE) zahlen. Ein B2-Berufssprachkurs hat oft zwischen 400 und 500 UE.
Privatbezahlte Sprachkurse: Die Kosten für privatbezahlte Sprachkurse schwanken je nach Dauer und Intensivität extrem. Generell kannst du dich insbesondere bezüglich der Kosten an der lokalen Volkshochschule orientieren. Privatbezahlte, seriöse Sprachkurse gehen oft schneller. Sie haben pro Niveau oft zwischen 200 und 250 UE (weniger ist auch möglich) und kosten meist mindestens 3,50 EUR pro UE.
Staatliche Förderungen: BAMF, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit
In Deutschland gibt es vier zentrale Anlaufstellen, die verschiedene Fördermöglichkeiten für Deutschkurse anbieten. Je nach Sprachstand und persönlicher Situation können diese Behörden unterstützen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das BAMF ist zuständig für die Finanzierung von Integrationskursen, die die Niveaustufen A1 bis B1 abdecken. Das Bundesamt ist in gewissen Fällen auch für Berufssprachkurse zuständig und kann ebenfalls Berechtigungsscheine für Integrationskurse ausstellen.
- Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde stellt den sogenannten Berechtigungsschein aus, der zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt.
- Agentur für Arbeit: Für Berufssprachkurse mit den Niveaustufen B2 bis C1 ist die Agentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin – sowohl für Berechtigungsschein als auch die Kostenübernahme.
- Jobcenter: Das Jobcenter kann Bildungsgutscheine vergeben oder zur Teilnahme an Sprachkursen verpflichten.
Für jeden Sprachstand – vom Anfänger bis zum fortgeschrittenen Niveau – gibt es somit ein passendes Förderangebot. So kannst du individuell die passende Unterstützung finden, um deine Deutschkenntnisse zu verbessern und deine Integration zu fördern.
Integrationskurs A1–B1 – BAMF-Finanzierung

Der Integrationskurs ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) staatlich gefördertes Programm, das sich aus zwei Teilen zusammensetzt:
- 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs (A1 bis B1)
- 100 Stunden Orientierungskurs (Leben in Deutschland, Rechtssystem, Werte)
Viele Teilnehmende bezahlen 0 € oder nur einen sehr geringen Eigenanteil. Der Integrationskurs kostet ansonsten 2,29 EUR pro Unterrichtsstunde bzw. – einheit (UE) oder insgesamt 1603 EUR. Er wird mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) abgeschlossen, der ein B1-Deutschniveau attestiert. Der Test „Leben in Deutschland“ zeigt außerdem, dass du den Orientierungskurs bestanden hast.
H3: Wer darf am Integrationskurs teilnehmen? (Voraussetzungen, Aufenthaltstitel)
Nicht jeder darf an einem Integrationskurs teilnehmen, weil es sich um ein staatlich gefördertes Programm handelt. Du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um teilnehmen zu können. Eine Hauptvoraussetzung ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis und damit das Recht in Deutschland dauerhaft wohnen zu dürfen. Du kannst also nicht direkt einen Integrationskurs anfangen. Du musst erst auf deine Aufenthaltserlaubnis warten – 6-12 Monate – und dann nochmal auf einen Platz im Integrationskurs – bis zu 8 Monate.
Du hast Anspruch auf einen Integrationskurs, wenn du:
- dauerhaft in Deutschland leben möchtest und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zu einem der folgenden Zwecken ausgestellt wurde:
- zu Erwerbszwecken (auch als Fachkraft, Forscher*in, als selbstständige Person),
- zum Zwecke des Familiennachzuges,
- aus humanitären Gründen,
- Daueraufenthalt-EU – als langfristig aufenthaltsberechtigte Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- als Zuwanderin oder Zuwanderer mit Aufenthalt aus besonders gelagertem politischem Interesse, zum Beispiel jüdische Zuwanderin oder Zuwanderer, humanitäres Aufnahmeprogramm
- anerkannter Geflüchteter bist (je nach Status),
- unter bestimmten Voraussetzungen: EU-Bürger*innen, die nicht genügend deutsch sprechen und besondere Integrationsbedarfe haben.
Es kann auch sein, dass du zu einem Integrationskurs verpflichtet wirst. Das passiert, wenn du:
- du neu nach Deutschland eingereist bist, deine Deutschkenntnisse unter A2 liegen, und du Hilfe bei der Integration benötigst,
- du Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld erhältst.
H3: Berechtigungsschein für den Integrationskurs – Antrag & Zuständigkeit
Um starten zu können, brauchst du den Berechtigungsschein für den Integrationskurs. Du kannst ihn auf zwei Wegen erhalten:
1. Ausländerbehörde – Standardweg
Die Ausländerbehörde stellt dir den Berechtigungsschein aus, wenn:
- du eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hast und keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen kannst,
- du verpflichtend teilnehmen musst, weil du erhöhte Integrationskurse hast und keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen kannst und/oder Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld erhältst,
- du förderbedürftig bist.
Die Ausländerbehörde sollte dir den Berechtigungsschein automatisch ausstellen. Ansonsten kannst du auch aktiv danach bitten – am besten schon bei der Beantragung deines Aufenthaltstitels.
2. BAMF – Direktantrag
Du kannst beim BAMF einen Direktantrag stellen, wenn:
- deine Ausländerbehörde nicht zuständig ist,
- dein Antrag abgelehnt wurde,
- du eine sozial oder beruflich schwierige Situation hast.
Deine Ausländerbehörde ist nicht zuständig, wenn
- du Deutsch oder EU-Bürger*in bist,
- du einen Aufenthaltstitel hast, der vor dem 1. Januar 2005 ausgestellt wurde,
- du Spätaussiedler*in bist
Wenn du Deutsch oder EU-Bürger*in bist oder einen Aufenthaltstitel von vor dem 1. Januar 2005 hast, dann kannst du deine Zulassung zum Integrationskurs hier beantragen. Klicke dann auf Onlinedienste anzeigen und fülle den Antrag aus.
Wenn du Spätaussiedler*in bist, findest du hier mehr Informationen.
Kostenübernahme für den Integrationskurs (BAMF)
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Kostenübernahme des Integrationskurses. Die erste Möglichkeit ist, dass die Kosten können von Anfang an übernommen werden, wenn du beispielsweise bedürftig bist oder dein Brutto-Gehalt einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Wenn du nicht in diese Gruppe fällst und deinen Integrationskurs komplett selbst bezahlt hast, kannst du nach erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs, 50% der Kosten zurückfordern. Hier erkläre ich dir beide Varianten
- Die Kosten werden von Anfang an vom BAMF übernommen
Die Kosten für den Integrationskurs werden nicht automatisch übernommen. Du musst die Kostenübernahme rechtzeitig vor Beginn deines Integrationskurses extra über das BAMF beantragen. Die Bestätigung der Kostenübernahme durch das BAMF sollte dir und deinem Kursträger 2-4 Wochen vor Beginn des Integrationskurses vorliegen. In folgenden Fällen übernimmt das BAMF die Kosten:
- Du beziehst Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe.
- Dein Brutto-Gehalt übersteigt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Derzeit:
- Betrag ohne Kind: 2.656,50 Euro
- Betrag mit einem Kind: 3.461,50 Euro
- Betrag ab zwei Kindern: 4.266,50 Euro
Diese Nachweise brauchst du:
- Leistungsbezug Bürgergeld, Leistungen zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Befreiung von den Rundfunkgebühren, oder
- eine aktuelle Gehaltsabrechnung/gültiger Arbeitsvertrag, der ein Bruttomonatsentgelt ausweist.
Die Kostenbefreiung kannst du hier beantragen. Klicke erst auf „Onlinedienste anzeigen“ und dann auf „Online erledigen“.
2. Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs und anteilige Erstattung der Kosten des Integrationskurses
Die Kosten des Integrationskurses werden nicht automatisch zurückerstattet. Du musst eine Kostenrückerstattung beantragen. Die Möglichkeit dazu hast du in folgenden Fällen
- Du hast erfolgreich am Integrationskurs teilgenommen. Das heißt, dass du vom BAMF das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten hast. Dieses bekommst du in den folgenden zwei Fällen:
- Du hast den Standard-Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung abgeschlossen und die Tests „Leben in Deutschland“ und „Deutschtest für Zuwanderer“ erfolgreich bestanden.
- Du hast den Alphabetisierungs-Integrationskurs oder den Zweitschriftlern-Integrationskurs innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung abgeschlossen und die Tests „Leben in Deutschland“ und „Deutschtest für Zuwanderer“ erfolgreich bestanden.
Die Kostenerstattung kannst du hier beantragen. Klicke erst auf „Onlinedienste anzeigen“ und dann auf „Online erledigen“.
Anmeldung zum Integrationskurs
Mit dem Berechtigungsschein kannst du dir einen Integrationskursträger in deiner Nähe aussuchen. Alle Träger findest du hier: BAMF-NAvI – Integrationskurse
Sobald du einen Kursträger und Kurs gefunden hast, solltest du dort einen Termin machen. Falls die Kosten für deinen Integrationskurs übernommen werden können, stellst du den Antrag parallel zu oder sogar vor der Anmeldung zum Integrationskurs. Kosten können nicht rückwirkend übernommen werden. Die Bestätigung, dass das BAMF die Kosten übernimmt, sollte dir und dem Kursträger mindestens 2-4 Wochen vor Beginn des Integrationskurses vorliegen. Sprich dich am besten mit deinem Kursträger ab.
Zu deinem Termin nimmst du den Berechtigungsschein mit. Dein Kursträger wird dich nochmals über die verschiedenen möglichen Kurse informieren, einen Einstufungstest vornehmen soweit du schon ein bisschen deutsch sprichst, und dich über den nächstbeginnenden Kurs informieren.
Dauer & Aufbau des Integrationskurses
Integrationskurse gibt es in verschiedenen Formen. Sie bestehen immer aus einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden und einem Sprachkurs mit 400 bis 1100 Unterrichtsstunden. Alle Kurse kosten pro Unterrichtseinheit 2,29 EUR. Je nach Art dauern sie unterschiedlich lange und kosten unterschiedlich viel. Integrationskurse werden meistens als Vollzeit-Kurse belegt. Vollzeitkurse finden entweder den ganzen Vormittag oder den ganzen Nachmittag statt. Unter bestimmten Voraussetzungen – du hast beispielsweise eine Arbeit oder Kinder, die du versorgen musst – kannst du den Kurs auch in Teilzeit ablegen. Der Kurs dauert dementsprechend länger.
Es gibt fünf Arten von Integrationskursen:
- den Standard-Kurs,
- den Alphabetisierungskurs,
- den Zweitschriftlern-Kurs,
- den Förderkurs,
- und den Intensivkurs.
| Kursart | Beschreibung | Unterrichtsstunden | Kosten | Dauer (Vollzeit) |
| 🧩 Standard-Integrationskurs | Der klassische Integrationskurs, wie er in den meisten Sprachinstituten angeboten wird. Ideal für Anfänger. | 🗣️ 600 Stunden Sprachkurs 📘 100 Stunden Orientierungskurs | 💶 1.603 € | ⏳ ca. 12 Monate |
| ✏️ Alphabetisierungskurs | Für Menschen, die nicht lesen oder schreiben können oder ein anderes Schriftsystem gewohnt sind. | 🔤 Bis zu 1.100 Stunden Alphabetisierung & Sprache 📘 100 Stunden Orientierungskurs | 💶 2.748 € | ⏳ ca. 18 Monate |
| 🔡 Zweitschriftlern-Kurs | Für Lernende, die ein anderes Schriftsystem verwenden und das lateinische Alphabet neu erlernen müssen. | 🔠 900 Stunden Sprachkurs 📘 100 Stunden Orientierungskurs | 💶 2.290 € | ⏳ ca. 15 Monate |
| 🌱 Förderkurs | Für Menschen, die schon länger in Deutschland leben, aber bisher keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben. | 🗣️ 900 Stunden Sprachkurs 📘 100 Stunden Orientierungskurs | 💶 2.290 € | ⏳ ca. 15 Monate |
| ⚡ Intensivkurs | Für Lernende mit hohem Lerntempo oder Bildungsniveau, die sich schnell integrieren wollen. | 🗣️ 400 Stunden Sprachkurs 📘 100 Stunden Orientierungskurs | 💶 1.145 € | ⏳ ca. 9 Monate |
Alle Integrationskurse werden mit den Tests „Deutsch für Zuwanderer (DTZ)“ (Sprachkurs) und „Leben in Deutschland“ (Orientierungskurs) abgeschlossen. Der DTZ dauert 100 Minuten und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und bescheinigt dir – soweit du ihn bestehst – eine B1- oder A2-Deutschniveau. Ziel ist immer das B1-Deutschniveau, wobei die Personen, die am Alphabetisierungskurs teilgenommen haben, meist nur das A2-Deutschniveau erreichen. Wenn du oder ein*e Familienangehörige*r am Alphabetisierungskurs teilgenommen habt und nur ein A2-Deutschniveau erreicht hast, kannst du beim BAMF die Wiederholung von 300 Stunden des Integrationskurses beantragen.
Deutschkurse ab B1/B2–C1 – Berufssprachkurse (DeuFöV)

Deutschkurse ab Niveau B1/B2 werden Berufssprachkurse und nicht mehr Integrationskurse genannt. Rechtlich sind Berufssprachkurse in §45a AufenthG (DeuFöV-Kurse) verankert. Für die reine Integration in Deutschland ist ein B1-Niveau theoretisch ausreichend. Meistens brauchst du aber trotzdem mindestens ein B2- oder sogar C1-Deutschniveau, um einer Arbeit nachgehen zu können. Aus diesem Grund gibt es Berufssprachkurse. Es gibt drei generelle Typen an Berufssprachkursen:
- B1/B2-Berufssprachkurse, die an bestimmte Berufe und Ausbildungen wie beispielsweise Elektrotechnik, Logistik, IT, etc. geknüpft sind oder die Ausbildung an einer Berufsschule generell mit einbeziehen
- Generelle B2 und C1-Berufssprachkurse
- B2 und C1-Spezialkurse beispielsweise in den Bereichen Medizin, Heilberufe oder Frühpädagogik
Berufssprachkurse sind nicht das Gleiche wie andere Intensiv-Deutschkurse. Für die Teilnahme braucht ihr eine Teilnahmeberechtigung oder eine Zuweisung, die euch entweder das BAMF oder die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausstellt. Die Agentur für Arbeit bleibt oft die erste Ansprechperson. Die verschiedenen verfügbaren Berufssprachkurse kannst du hier einsehen: Berufssprachkurse | Sprachförderung | Bundesagentur für Arbeit
Informiere dich vor deinem Termin mit der Agentur für Arbeit über den gewünschten Berufssprachkurs, damit du Fragen stellen kannst!
Wer darf an einem Berufssprachkurs teilnehmen?
Du darfst nur unter bestimmten Umständen an einem Berufssprachkurs teilnehmen. Für die Teilnahme brauchst du eine Teilnahmeberechtigung, die dir entweder das BAMF oder die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausstellt.
- Agentur für Arbeit/ Jobcenter
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist zuständig für die Teilnahmeberechtigung, wenn du:
- ausbildungssuchend gemeldet bist oder
- arbeitsuchend gemeldet bist oder
- arbeitslos gemeldet bist oder
- dich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit befindest oder
- Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) beziehst.
Hier Terminvereinbarung – Bundesagentur für Arbeit machst du einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Falls noch nicht der Fall, kannst du dich erst ausbildungssuchend/ arbeitssuchend/ arbeitslos melden, und dann um eine Teilnahmeberechtigung bzw. eine Zuweisung bitten. Im nächsten Abschnitt erkläre ich dir was der Unterschied zwischen einer Teilnahmeberechtigung und einer Zuweisung ist.
2. BAMF
Das BAMF ist für dich zuständig, wenn du
- beschäftigt bist oder
- begleitend zur Anerkennung deines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigst oder
- eine Berufsausbildung absolvierst oder
- dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchtest.
Hier BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Infothek – Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Beschäftigte kannst du beim BAMF eine Teilnahmeberechtigung bzw. die Zuweisung beantragen. Im nächsten Abschnitt erkläre ich dir was der Unterschied zwischen einer Teilnahmeberechtigung und einer Zuweisung ist.
Was ist der Unterschied zwischen einer Teilnahmeberechtigung und einer Zuweisung?
Eine Teilnahmeberechtigung ermöglicht es dir, dich sofort und direkt bei einem Berufssprachkurs anzumelden. Du erhältst sie von der Agentur für Arbeit oder vom BAMF. Erst mit dieser Berechtigung kannst du an einem Berufssprachkurs teilnehmen. Im Gegensatz dazu berechtigt dich eine Zuweisung zunächst nur dazu, an einem Deutsch-Einstufungstest teilzunehmen. Du kannst dich also noch nicht direkt für einen Berufssprachkurs einschreiben. Nach dem Test und abhängig vom Ergebnis bekommst du dann möglicherweise die Teilnahmeberechtigung, mit der du dich für den eigentlichen Kurs anmelden kannst.
Für den B2-Berufssprachkurs musst du das Sprachniveau B1 durch einen offiziell anerkannten Deutschtest (wie DTZ oder telc B1) nachweisen. Die Agentur für Arbeit akzeptiert keine einfachen Teilnahmebescheinigungen früherer Deutschkurse, sondern nur einen abgeschlossenen und bestandenen Test. Manchmal bekommst du die falsche Information, dass eine Teilnahmebescheinigung reicht – das stimmt aber nicht.
Du kannst auch eine Zuweisung für einen Deutsch-Einstufungstest erhalten, zum Beispiel, wenn du noch keinen anerkannten Test gemacht hast. Diese Zuweisung musst du häufig aktiv bei der Agentur für Arbeit anfordern, weil manche Berater*innen davon nichts wissen. Mit dieser Zuweisung meldest du dich bei einem anerkannten Sprachkursträger zum Einstufungstest an. Der Sprachkursträger schickt dein Ergebnis direkt an die Agentur für Arbeit oder das BAMF. Danach bekommst du – falls du geeignet bist – deine Teilnahmeberechtigung.
Beachte: Dieser Weg dauert länger. Du musst einen Termin für den nächsten Einstufungstest abwarten, das Testergebnis abwarten und darauf warten, dass das Ergebnis an die Agentur für Arbeit oder das BAMF weitergeleitet wird. Erst dann bekommst du die Teilnahmeberechtigung. Anschließend kannst du dich für den Berufssprachkurs anmelden – auch hier gibt es oft Wartezeiten, weil die Plätze begrenzt sind.
Wer bezahlt meinen Berufssprachkurs?
Die Finanzierung deines Berufssprachkurses hängt von deinem Gehalt ab. 50% werden in der Regel immer vom Staat übernommen. Wie bei den Integrationskursen gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung – die Kosten werden bei geringem oder keinem Gehalt von Anfang an vom BAMF bzw. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen ODER die Kosten werden zu 50% NACH erfolgreicher Teilnahme übernommen.
- Die Kosten werden von Anfang an vom BAMF oder der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter übernommen
Die Kosten für den Berufssprachkurs werden automatisch übernommen. Im Gegensatz zum Integrationskurs musst du eine Kostenübernahme nicht extra beantragen. In folgenden Fällen übernimmt das BAMF/ die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter die Kosten komplett:
- Dein jährliches Brutto-Gehalt ist geringer als 20.000 bzw. 40.000 EUR (bei Ehepartnern)
- Du beziehst Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe.
- Du bist als arbeitssuchend, ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet UND das Brutto-Jahresgehalt deines Ehepartners (falls zutreffend) ist niedriger als 40.000 EUR.
2. Erfolgreiche Teilnahme am Berufssprachkurs und anteilige Erstattung der Kosten des Berufssprachkurses durch das BAMF
Wenn dein Gehalt über den 20.000 bzw, euer Gehalt über den 40.000 EUR liegt, dann musst du 50% des Berufssprachkurses – 2,56 EUR pro Unterrichtseinheit – selber bezahlen. Nach erfolgreicher Teilnahme kann dir das BAMF nochmals 50% – also 1,28 EUR pro Unterrichtseinheit – zurückerstatten. Die Kosten des Berufssprachkurses werden nicht automatisch zurückerstattet. Du musst eine Kostenrückerstattung beantragen. Die Möglichkeit dazu hast du in folgenden Fällen
- Du hast erfolgreich am Berufssprachkurs teilgenommen und kannst das mit dem entsprechenden Sprachzertifikat (i.d.R. TELC) nachweisen UND
- Du stellst den Antrag auf anteilige Erstattung innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung
Die Kostenerstattung kannst du hier beantragen. BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Homepage – Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (DeuFöV)
FAQ: Häufige Fragen zur Finanzierung von Deutschkursen
Wie erhalte ich den Berechtigungsschein für den Integrationskurs vom BAMF oder der Ausländerbehörde?
Die Ausländerbehörde stellt dir den Berechtigungsschein in der Regel automatisch aus. Er wird dir ausgehändigt, wenn du erstmalig einen Aufenthaltstitel erhältst. Du kannst auch gleich bei Beantragung des Aufenthaltstitels um den Berechtigungsschein bitten. Sollte die Ausländerbehörde nicht zuständig sein, sondern das BAMF, musst du den Berechtigungsschein aktiv beantragen. Falls du aber gerade neu nach Deutschland gekommen bist, und nicht aus der EU kommst, ist eigentlich immer die Ausländerbehörde zuständig.
Was kostet ein Deutschkurs ohne Förderung?
Ein Integrationskurs kostet pro Stunde 2,29 EUR pro Stunde. Ein Berufssprachkurs kostet 2,56 EUR pro Stunde. Ein Standard-Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet somit 1603. Die Dauer von Berufssprachkursen variiert stark. Wenn die Kosten für deinen Integrationskurs bzw. deinen Berufssprachkurs nicht übernommen werden können, weil du oberhalb der Einkommensgrenze liegst bzw. keine Sozialleistungen erhältst, kannst du dir nach erfolgreicher Teilnahme trotzdem nochmal 50% der Kurskosten zurückerstatten lassen.
Wie lange dauert ein Integrationskurs?
Ein Standard-Integrationskurs von 700 Stunden dauert in der Regel zwischen 6 und 9 Monaten.
Was ist eine Zuweisung
Eine Zuweisung kannst du erhalten, wenn du einen Berufssprachkurs machen willst. Um einen Berechtigungsschein für einen B2-Berufssprachkurs zu erhalten, musst du ein B1-Sprachniveau mittels eines anerkannten bestandenen B1-Sprachtests (telcB1, DTZ, Goethe B1, etc.) nachweisen. Falls du keinen Sprachtest gemacht hast, kannst du eine Zuweisung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Mit dieser Zuweisung gehst du zu einem anerkannten Kursträger und meldest dich zu einem Deutsch-Einstufungstest an. Das Testergebnis wird direkt an die Agentur für Arbeit geschickt. Sollte der Einstufungstest ergeben, dass du ein B1-Niveau hast, wirst du einen Berechtigungsschein von der Agentur für Arbeit zur Teilnahme an einem B2-Berufssprachkurs erhalten.


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